Die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz (KVG) garantiert eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau, stellt jedoch gleichzeitig einen der grössten Ausgabenposten für Schweizer Haushalte dar. Unter allen Hebeln zur Prämienoptimierung ist die Wahl der jährlichen Franchise die mit Abstand wirksamste Entscheidung.
Eine falsche Franchise kann Sie jedes Jahr zwischen CHF 500 und über CHF 1'500 unnötiges Geld kosten. In diesem Leitfaden erklären wir detailliert, wie die Kostenbeteiligung aufgebaut ist, welche mathematische Logik hinter der optimalen Wahl steht und warum in der Praxis fast immer nur zwei Optionen sinnvoll sind: CHF 300 oder CHF 2'500.
1. Wie funktioniert die Kostenbeteiligung in der Schweiz?
Wenn Sie in der Schweiz medizinische Leistungen der Grundversicherung (KVG) in Anspruch nehmen (Arztbesuche, Laboranalysen, kassenpflichtige Medikamente, Spitalaufenthalte), zahlt die Krankenkasse nicht ab dem ersten Franken. Das Bundesgesetz schreibt eine dreistufige Kostenbeteiligung vor:
A. Die Franchise
Die Franchise ist der feste Betrag, den Sie pro Kalenderjahr vollumfänglich selbst bezahlen müssen, bevor die Krankenkasse überhaupt Kosten übernimmt. Die Franchise gilt jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und beginnt in jedem neuen Kalenderjahr von vorne.
B. Der Selbstbehalt (10%)
Sobald Ihre medizinischen Rechnungen im Kalenderjahr den Betrag Ihrer gewählten Franchise übersteigen, greift die Krankenkasse ein. Sie bezahlen jedoch weiterhin einen Selbstbehalt von 10% auf jede weitere Rechnung.
- Für Erwachsene ist der jährliche Selbstbehalt auf maximal CHF 700 begrenzt. Sobald dieses Limit erreicht ist, übernimmt die Krankenkasse 100% aller weiteren anerkannten Pflichtleistungen bis zum 31. Dezember.
- Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beträgt der maximale Selbstbehalt CHF 350 pro Jahr.
Wichtiger Hinweis zu Medikamenten: Wenn Sie ein Originalpräparat verlangen, obwohl ein wirkstoffgleiches Generikum oder Biosimilar ohne medizinischen Gegengrund verfügbar ist, erhöht sich der gesetzliche Selbstbehalt auf 40% (gemäss den verschärften Bundesratsbeschlüssen zur Dämpfung der Gesundheitskosten).
C. Der Spitalbeitrag
Bei einem stationären Aufenthalt im Spital (allgemeine Abteilung) fällt zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt ein gesetzlicher Beitrag an die Verpflegungskosten von CHF 15 pro Tag an. Kinder bis 18 Jahre, junge Erwachsene bis 25 Jahre in Ausbildung sowie Leistungen bei Mutterschaft sind von diesem Beitrag befreit.
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2. Welche Franchisen stehen zur Auswahl?
Das KVG sieht für Erwachsene und Kinder unterschiedliche Stufen vor:
Für Erwachsene (ab 19 Jahren):
- CHF 300 (gesetzliche Mindestfranchise / ordentliche Franchise)
- CHF 500
- CHF 1'000
- CHF 1'500
- CHF 2'000
- CHF 2'500 (Höchstfranchise)
Je höher die Franchise, desto höher ist der Prämienrabatt, den die Kasse gewährt. Der Bundesrat legt für jede Stufe einen maximal zulässigen Rabatt fest: Bei einer Franchise von CHF 2'500 beträgt die maximale Prämienersparnis bis zu CHF 1'540 pro Jahr (ca. CHF 128 pro Monat).
Für Kinder (bis 18 Jahre):
- CHF 0 (Standard-Franchise)
- CHF 100, 200, 300, 400, 500, 600
3. Die goldene Regel: Warum nur zwei Franchisen rational sind
Viele Versicherte wählen eine mittlere Franchise wie CHF 1'000 oder CHF 1'500, weil sie glauben, damit einen ausgewogenen Mittelweg zwischen Prämienrabatt und finanziellem Risiko einzugehen.
Finanzmathematisch gesehen sind Zwischenfranchisen jedoch fast immer unvorteilhaft.
Der Grund:
- Wenn Sie gesund bleiben, verschenken Sie jedes Jahr hunderte Franken an garantierten Prämienrabatten, die Sie mit der CHF 2'500er-Franchise erzielt hätten.
- Wenn Sie unerwartet schwer erkranken, müssen Sie ohnehin die Zwischenfranchise plus den Selbstbehalt bezahlen, wodurch der geringe Prämienrabatt sofort verpufft.
In der Praxis teilt sich die Entscheidung logisch in zwei Gruppen:
| Persönliche Situation | Optimale Franchise | Begründung |
|---|---|---|
| Seltene Arztbesuche, gute Gesundheit, finanzielle Notfallreserve von mind. CHF 3'200 | CHF 2'500 | Sie maximieren die feste Prämienersparnis (bis über CHF 1'500 Rabatt pro Jahr). |
| Regelmässige Behandlungen, chronische Krankheiten, absehbare Operationen oder Therapien | CHF 300 | Sie minimieren Ihr persönliches Kostenrisiko; die Kasse zahlt bereits nach CHF 300. |
4. Die Break-Even-Berechnung (Gewinnschwelle)
Um exakt zu bestimmen, welche Franchise sich für Sie lohnt, genügt ein Blick auf den Schwellenwert der erwarteten Brutto-Heilungskosten:
Gehen wir von einem durchschnittlichen Jahresrabatt von CHF 1'540 bei der CHF 2'500er-Franchise gegenüber der CHF 300er-Franchise aus:
- Bei der Franchise von CHF 2'500 beträgt Ihr zusätzliches Kostenrisiko maximal CHF 2'200 (Differenz zwischen 2'500 und 300).
- Dagegen steht eine garantierte Prämienersparnis von CHF 1'540.
- Das maximale finanzielle Netto-Verlustrisiko im allerschlimmsten Krankheitsfall beträgt somit lediglich: $$\text{Maximales Netto-Risiko} = \text{CHF } 2'200 - \text{CHF } 1'540 = \text{CHF } 660 \text{ pro Jahr}$$
- Unter Berücksichtigung des 10%-Selbstbehalts liegt die exakte Gewinnschwelle bei etwa CHF 1'800 bis CHF 2'000 Brutto-Gesundheitskosten pro Kalenderjahr:
- Unter CHF 1'800 Kosten pro Jahr: Die Franchise CHF 2'500 ist immer günstiger.
- Über CHF 2'000 Kosten pro Jahr: Die Franchise CHF 300 ist vorteilhafter.
5. Rechenbeispiel: 4 reale Szenarien im Vergleich
Vergleichen wir die Gesamtkosten eines Erwachsenen (Beispiel-Monatsprämie: CHF 400 bei Franchise 300 = CHF 4'800/Jahr; CHF 272 bei Franchise 2500 = CHF 3'260/Jahr):
Szenario 1: Keine Arztbesuche (CHF 0 Kosten)
- Franchise 300: Eigene Kosten: CHF 0. Prämien: CHF 4'800. Gesamtkosten: CHF 4'800.
- Franchise 2'500: Eigene Kosten: CHF 0. Prämien: CHF 3'260. Gesamtkosten: CHF 3'260.
- → Ersparnis mit Franchise 2'500: CHF 1'540.
Szenario 2: Arztbesuche für CHF 1'000 (Routineuntersuchungen, Medikamente)
- Franchise 300: 300 (Franchise) + 70 (10% von 700) = CHF 370. Prämien: CHF 4'800. Gesamtkosten: CHF 5'170.
- Franchise 2'500: Gesamte CHF 1'000 selbst bezahlt. Prämien: CHF 3'260. Gesamtkosten: CHF 4'260.
- → Ersparnis mit Franchise 2'500: CHF 910.
Szenario 3: Behandlungskosten von genau CHF 2'000 (Break-Even-Punkt)
- Franchise 300: 300 + 170 (10% von 1'700) = CHF 470. Prämien: CHF 4'800. Gesamtkosten: CHF 5'270.
- Franchise 2'500: Gesamte CHF 2'000 selbst bezahlt. Prämien: CHF 3'260. Gesamtkosten: CHF 5'260.
- → Ergebnis: Praktisch identische Gesamtkosten.
Szenario 4: Schwere Erkrankung oder Spitalaufenthalt (Kosten > CHF 10'000)
- Franchise 300: 300 (Franchise) + 700 (maximaler Selbstbehalt) = CHF 1'000. Prämien: CHF 4'800. Gesamtkosten: CHF 5'800.
- Franchise 2'500: 2'500 (Franchise) + 700 (maximaler Selbstbehalt) = CHF 3'200. Prämien: CHF 3'260. Gesamtkosten: CHF 6'460.
- → Vorteil mit Franchise 300: CHF 660.
Fazit: Mit der Franchise 2'500 sparen Sie in gesunden Jahren über CHF 1'500. Im schlechtesten Fall verlieren Sie maximal ca. CHF 660. Bereits ein einziges gesundes Jahr gleicht zwei schlechte Krankheitsjahre vollständig aus.
6. Kinder: Welche Franchise lohnt sich für Familien?
Bei Kindern unter 18 Jahren ist die Ausgangslage anders als bei Erwachsenen:
- Die Franchise CHF 0 ist für Kinder fast immer die beste Wahl.
- Kinder benötigen häufig Impfungen, Kontrollen bei Infekten oder kleinere Notfallbehandlungen.
- Der Prämienrabatt für eine höhere Kinderfranchise ist gering (oft nur CHF 20 bis 30 pro Monat). Eine einzige Mittelohrentzündung oder ein Sturz macht die Ersparnis zunichte.
Zudem schützt das Bundesgesetz Familien: Bei derselben Krankenkasse ist der Selbstbehalt für alle Kinder einer Familie zusammen auf maximal CHF 700 pro Jahr begrenzt.
7. Gesetzliche Ausnahmen: Keine Kostenbeteiligung bei Mutterschaft
Das KVG sieht wichtige Ausnahmen vor, bei denen weder Franchise noch Selbstbehalt geschuldet sind:
- Mutterschaft (Art. 64 Abs. 7 KVG): Gesetzliche Kontrolluntersuchungen vor und nach der Geburt, Geburtsvorbereitungskurse, Entbindung und Stillberatung sind vollständig von Franchise und Selbstbehalt befreit.
- Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt müssen Frauen in der Schweiz für überhaupt keine allgemeinen medizinischen Behandlungen mehr eine Kostenbeteiligung bezahlen – selbst bei Erkrankungen, die nicht mit der Schwangerschaft zusammenhängen.
8. Fristen: Wann und wie Sie die Franchise anpassen können
Eine Änderung der Franchise ist jeweils auf den 1. Januar des Folgejahres möglich:
- Franchise senken (z. B. von 2'500 auf 300): Die schriftliche Mitteilung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November (30. November) bei Ihrer Kasse eintreffen.
- Franchise erhöhen (z. B. von 300 auf 2'500): Bei Beibehaltung der Kasse ist dies oft bis zum 31. Dezember möglich. Wir empfehlen jedoch dringend, jede Änderung immer vor dem 30. November schriftlich einzureichen.
Consana-Tipp: Wenn Sie die Franchise CHF 2'500 wählen, legen Sie den Maximalbetrag von CHF 3'200 (CHF 2'500 Franchise + CHF 700 Selbstbehalt) auf einem separaten Sparkonto als Sicherheitsreserve beiseite. So profitieren Sie von tiefen Prämien, ohne bei unerwarteten Rechnungen unter Druck zu geraten.
Offizielle Quellen und Gesetzliche Grundlagen
Die in diesem Artikel genannten Daten und Bestimmungen entsprechen den Vorgaben der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
BAG - Bundesamt für Gesundheit
Zuständige Bundesbehörde für die Aufsicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) und amtliche Prämien.
Priminfo.ch
Der offizielle Prämienrechner der Eidgenossenschaft für den neutralen Vergleich aller Grundversicherungsprämien.
Fedlex - Bundesrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Amtliche Veröffentlichungsplattform des Bundesrechts: Volltext des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung.
ch.ch - Portal von Bund und Kantonen
Offizieller Leitfaden der Schweizer Behörden zu Pflichten, Rechten und Leistungen im Gesundheitswesen.
Ombudsstelle der Krankenversicherung
Neutrale und unabhängige Schlichtungsstelle zur kostenlosen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherten und Krankenkassen.
Consana.ch ist eine unabhängige Vergleichsplattform. Die externen Links verweisen auf offizielle Webseiten der Schweizer Bundesbehörden und Aufsichtsorgane.
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