Die Grundversicherung (KVG) garantiert jedem Einwohner das Recht, die Krankenkasse jährlich ohne Gesundheitsprüfung zu wechseln.
Stichtag: 30. November
Ihre Kündigung muss bis spätestens 30. November (bzw. am letzten Arbeitstag im November) bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Es gilt das Datum des Posteingangs!
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